Freizeitbedingungen
Allgemeine Freizeitbedingungen des CVJM Köln-Süd
Stand: 08/2025
Präambel
Die Freizeiten, Zeltlager und Übernachtungen des CVJM Köln-Süd bieten jungen Menschen einen Ort der Gemeinschaft, ein abwechslungsreiches Programm aus Sport, Erlebnispädagogik, Gruppenspielen, Kreativität und Musik. Es gibt Zeiten für gemeinsamen Austausch und Gespräche über Gott und die Bibel. Die Freizeiten richten sich an alle jungen Menschen, die an diesem Programm Interesse haben und bereit sind, sich auf diese Reise einzulassen.
1. Teilnahme
Zur Teilnahme ist berechtigt, wer dem in der Ausschreibung angegeben Personenkreis angehört. Die für die einzelnen Freizeiten angegeben Altersbeschränkungen ist bindend. Über Ausnahmen entscheidet die Freizeitleitung.
Während der Freizeit liegt die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Teilnehmenden bei der Freizeitleitung. Die Teilnehmenden haben während der Freizeit den Weisungen der Freizeitleitung und der Mitarbeitenden Folge zu leisten. Auch volljährige Teilnehmende haben zu jederzeit den Weisungen der Freizeitleitung zu folgen. Dies gilt explizit auch für Regelungen bezüglich des Alkoholes und Drogenkonsum, Geländegrenzen und Ruhezeiten. Verstöße gegen die Weisungen der Freizeitleitung können für minderjährige und volljährige Teilnehmende einen Ausschluss von der Freizeit zufolge haben. Die Entscheidung über diese Konsequenz obliegt der Freizeitleitung. Der Ausschluss erfolgt ohne Erstattung des Freizeitbeitrags und auf eigene Kosten.
Alle Teilnehmenden müssen bei Reiseantritt frei von ansteckenden Krankheiten sein.
2. Anmeldung
Je nach Freizeit erfolgt die Anmeldung online oder auf einem Anmeldeformular. Die Anmeldenden sind verpflichtet, die Anmeldung wahrheitsgemäß auszufüllen und alle relevanten Informationen zum Teilnehmenden über die Anmeldung mitzuteilen, dies gilt besonders für gesundheitliche Einschränkungen.
Bei Teilnehmenden unter 18 Jahren ist die Anmeldung von den gesetzlichen Vertretern auszufüllen.
Nach Abgabe der verbindlichen Anmeldung ist nach der Anmeldebestätigung eine Anzahlung oder auf Anforderung der gesamte Freizeitbetrag zu zahlen. Erst die Bezahlung berechtigt zur Teilnahme an der Freizeit.
Die Packliste, die der Anmeldung beiliegt, ist dringend zu beachten, insbesondere gilt dies für Ausweisdokumente, Impfpass und Krankenversicherung.
Die Einteilung der Zimmer obliegt der Freizeitleitung.
Soweit es in der Ausschreibung nicht anders vermerkt wird, beginnt und endet die Freizeit am Sammelplatz der Anreise. Eine Anmeldung zur Freizeit ist nur bei vollständiger Teilnahme möglich und eine eigenständige An- bzw. Abreise ist somit ausgeschlossen. Sollte für Teilnehmende die gemeinsame An oder Abreise aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht möglich sein, kann die Freizeitleitung eine Individuelle Anreise genehmigen. Dies muss vor der Anmeldung mit der Freizeitleitung besprochen werden. Pro angebrochenen Tag, der später angereist oder früher abgereist wird erhöht sich der Freizeitbeitrag um 20,-€. Ggf. anfallende Fahrtkosten (z.B. Abholen der Teilnehmenden) müssen zusätzlich von diesen getragen werden.
3. Rücktritt
Treten Teilnehmende von einer Freizeit zurück, gleichgültig aus welchen Gründen, so sind sie verpflichtet je nach Zeitpunkt des Rücktrittes die folgenden Anteile des Freizeitbeitrages zuzahlen:
Vom 200. bis 162. Tag vor Reiseantritt 10 %
Vom 161. bis 106. Tag vor Reiseantritt 50 %
Vom 105. bis 45. Tag vor Reiseantritt 70 %
Vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 80 %
Vom 21. bis 7. Tag vor Reiseantritt 90 %
Ab 6 Tage vor Reiseantritt 95 %
Dies gilt auch beim Fernbleiben von der Reise ohne Abmeldung.
Tritt der CVJM Köln-Süd als Veranstalter vor Reisebeginn aufgrund von zu geringer Teilnahme, gestiegen Kosten, höhere Gewalt, Streik, Naturkatastrophen oder personellen Gründen von der Freizeit zurück, so ist nur der Freizeitbeitrag zu erstatten. Weitere Schadenersatzansprüche entstehen den Teilnehmenden gegenüber dem CVJM Köln-Süd durch eine Absage aus den zuvor genannten Gründen nicht.
4. Leistungen und Hinweise
Die genannten Preise enthalten Halb- oder Vollpension (jeweils angegeben), Organisation und Betreuung. Ist im Freizeitbetrag eine gemeinsame An- und Abreise (Busfahrt, Bahn u. a.) zum Ort der Freizeit enthalten, so muss dieser auch dann gezahlt werden, wenn sie vom Teilnehmer nicht in Anspruch genommen wird.
Anpassungen des Programms, die, während der Freizeit notwendig werden, sind durch die Freizeitleitung zulässig.
5. Haftung
Ist der CVJM Köln-Süd bei der Veranstaltung lediglich Vermittler für die beteiligten Transport- , Veranstaltungs- und Beherbergungsunternehmen, so wird eine Haftung für Verschuldung dieser Unternehmen oder deren Bediensteten oder Beauftragten nicht übernommen.
Ausfall der Veranstaltung, Änderung der Fahrtrouten oder verspäteter Antritt sowie verspätete Rückreise, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, auf die der CVJM Köln-Süd und dessen beauftragte Freizeitleitung keinen Einfluss hat, begründet keine Regresspflicht.
Die Haftung für Beauftragte des Vereins, für Reise- bzw. Freizeit- oder Lagerleiter und deren Team wird ausgeschlossen, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig ist. Für den Unglücksfall sind alle Teilnehmenden durch eine Unfallversicherung versichert.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.