Bedingungen für Freizeiten

Stand: 02/2023

Allgemeine Freizeitbedingungen des CVJM Köln-Süd

 

Präambel

Die Freizeiten, Zeltlager und Übernachtungen des CVJM Köln-Süd bieten jungen Menschen

einen Ort der Gemeinschaft, ein abwechslungsreiches Programm aus Sport,

Erlebnispädagogik, Gruppenspielen, Kreativität und Musik. Es gibt Zeiten für gemeinsamen

Austausch und Gespräche über Gott und die Bibel.

Die Freizeiten richten sich an alle jungen Menschen, die an diesem Programm Interesse

haben und bereit sind, sich auf diese Reise einzulassen.

 

1. Teilnahme

Zur Teilnahme ist berechtigt, wer dem in der Ausschreibung angegeben Personenkreis

angehört. Die für die einzelnen Freizeiten angegeben Altersbeschränkungen ist bindend.

Über Ausnahmen entscheidet die Freizeitleitung.

Während der Freizeit liegt die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Teilnehmenden bei der

Freizeitleitung. Die Teilnehmenden haben während der Freizeit den Weisungen der

Freizeitleitung und der Mitarbeitenden Folge zu leisten. Verstöße gegen diese Regel

können einen Ausschluss von der Freizeit zufolge haben, die Entscheidung darüber obliegt

der Freizeitleitung. Der Ausschluss erfolgt ohne Erstattung des Freizeitbeitrags und auf

eigene Kosten.

Allen Teilnehmenden müssen bei Reiseantritt frei von ansteckenden Krankheiten sein.

 

2. Anmeldung

Je nach Freizeit erfolgt die Anmeldung online oder auf einem Anmeldeformular. Die

Anmeldenden sind verpflichtet, die Anmeldung wahrheitsgemäß auszufüllen und alle

relevanten Informationen zum Teilnehmenden über die Anmeldung mitzuteilen, dies gilt

besonders für gesundheitliche Einschränkungen.

Bei Teilnehmenden unter 18 Jahren ist die Anmeldung von den gesetzlichen Vertretern

auszufüllen. Nach Abgabe der verbindlichen Anmeldung ist nach der Anmeldebestätigung

eine Anzahlung oder auf Anforderung der gesamte Freizeitbetrag zu zahlen. Erst die

Bezahlung berechtigt zur Teilnahme an der Freizeit.

Die Packliste, die der Anmeldung beiliegt, ist dringend zu beachten, insbesondere gilt dies

für Ausweisdokumente, Impfpass und Krankenversicherung.

Die Einteilung der Zimmer obliegt der Freizeitleitung.

 

3. Rücktritt

Treten Teilnehmende von einer Freizeit zurück, gleichgültig aus welchen Gründen, so sind

sie verpflichtet je nach Zeitpunkt des Rücktrittes die folgenden Anteile des

Freizeitbeitrages zuzahlen:

 

Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %

Vom 94. bis 45. Tag vor Reiseantritt 6 %

Vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %

Vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %

Vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 %

Ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %

 

Dies gilt auch beim Fernbleiben von der Reise ohne Abmeldung.

Tritt der CVJM Köln-Süd als Veranstalter vor Reisebeginn aufgrund von zu geringer

Teilnahme, gestiegen Kosten, höhere Gewalt, Streik, Naturkatastrophen oder personellen

Gründen von der Freizeit zurück, so ist nur der Freizeitbeitrag zu erstatten. Weitere

Schadenersatzansprüche entstehen den Teilnehmenden gegenüber dem CVJM Köln-Süd

durch eine Absage aus den zuvor genannten Gründen nicht.

 

4. Leistungen und Hinweise

Die genannten Preise enthalten Halb- oder Vollpension (jeweils angegeben), Organisation

und Betreuung. Ist im Freizeitbetrag eine gemeinsame An- und Abreise (Busfahrt, Bahn

u. a.) zum Ort der Freizeit enthalten, so muss dieser auch dann gezahlt werden, wenn sie

vom Teilnehmer nicht in Anspruch genommen wird.

Anpassungen des Programms, die, während der Freizeit notwendig werden, sind durch die

Freizeitleitung zulässig.

 

5. Haftung

Ist der CVJM Köln-Süd bei der Veranstaltung lediglich Vermittler für die beteiligten

Transport-, Veranstaltungs- und Beherbergungsunternehmen, so wird eine Haftung für

Verschuldung dieser Unternehmen oder deren Bediensteten oder Beauftragten nicht

übernommen.

Ausfall der Veranstaltung, Änderung der Fahrtrouten oder verspäteter Antritt sowie

verspätete Rückreise, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, auf die der CVJM Köln-Süd

und dessen beauftragte Freizeitleitung keinen Einfluss hat, begründet keine

Regresspflicht.

Die Haftung für Beauftragte des Vereins, für Reise- bzw. Freizeit- oder Lagerleiter und

deren Team wird ausgeschlossen, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig ist.

Für den Unglücksfall sind alle Teilnehmenden durch eine Unfallversicherung versichert.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein

oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die

Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.